Neuseeland-Urlauber müssen jetzt eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vor ihrer Reise nach Aotearoa beantragen. Seit 1. Oktober ist das sogenannte ETA-Dokument für die erstmalige Einreise in das Land Pflicht. Die Gebühren betragen 12 Neuseeland-Dollar (rund 7 Euro) bei Online-Beantragung und über eine entsprechende App für’s Handy 9 Dollar (rund 5 Euro) per Antrag und über Kreditkarte bezahlbar. Bei der ETA-Beantragung wird ausserdem eine neue Touristenabgabe in Höhe von derzeit 35 Dollar (rund 20 Euro) fällig.
Die amtliche ETA-Genehmigung für Neuseeland gilt für zwei Jahre und innerhalb dieses Zeitraums sind beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen möglich. Über diese Zeitdauer hinaus gelten andere Visa-Bestimmungen für Neuseeland. Das neue ETA-Genehmigungsverfahren folgt dem Beispiel der Esta-Kontrollen in den USA, Kanada und Australien und soll die Legitimität der Reisenden bereits vor ihrer Ankunft im Zielland sicherzustellen.
Für Neuseelandreisende, die auf eigene Faust Aotearoa besuchen möchten, sind die deutschsprachigen Informationen (per Download) zu den neuen Einreisebestimmungen nützlich. Andere sollten sich von ihren Reisebüros beraten lassen, riet eine Sprecherin der Immigrationsbehörde gegenüber Neuseeland News. Eine neue Besucherabgabe (IVL) in Höhe von 20 Euro pro Person soll der Erhaltung der Umwelt Neuseelands, dem Naturschutz und der Verbesserung von oft überalterter touristischer Infrastruktur, wie z.B. öffentliche Toiletten, zugute kommen.
Infos des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland (Deutsch)
Infos der Immigrations-Behörde Neuseelands (Englisch)